Barrierefreiheitserklärung

Die AUTO KOCH GmbH ist bemüht, ihre Website auto-koch-rosenheim.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website auto-koch-rosenheim.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte sind nachfolgend aufgeführt.


Nicht barrierefreie Inhalte

  • Unzureichendes Kontrastverhältnis:
    Einige Textbereiche weisen einen zu geringen Farbkontrast auf, was die Lesbarkeit erschwert – insbesondere für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen.

  • Nicht eindeutig beschriftete Links:
    Es sind Links vorhanden, deren Funktion für Screenreader-Nutzer nicht eindeutig erkennbar ist.

  • Formulare ohne korrekte Label-Zuordnung:
    Einzelne Formularelemente sind nicht mit beschreibenden Labels versehen, was die Nutzung mit assistiven Technologien beeinträchtigt.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. Juli 2025 auf Basis automatisierter Prüfungen und manueller Stichproben erstellt.


Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte:

AUTO KOCH GmbH
Auer Straße 25
83075 Bad Feilnbach

Telefon: +49 8066 / 9077-0
E-Mail: info@autokoch.eu

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.


Schlichtungsverfahren

Falls Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de